Ausbildung zum Musiklehrerin/zur Musiklehrer an Sing- und Musikschulen
Nach erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzqualifikation, die Sie im 3. Ausbildungsjahr an der Berufsfachschule für Musik erwerben, erhalten Sie die Lehrbefähigung zur Unterrichtserteilung für die Unter- und Mittelstufe an Sing- und Musikschulen im absolvierten Hauptfach.
Voraussetzungen für das 3. Ausbildungsjahr:
- Note 2 oder besser im Hauptfachinstrument bzw. Gesang und Gesamtnotendurchschnitt 2,5 oder besser im Abschlusszeugnis der zweijährigen Ausbildung
Ausbildung zum Fachlehrer für Musik mit 2. Fach Informations- und Kommunikationstechnik an Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen
Voraussetzungen:
- Mittlere Reife
- Erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Ausbildung an der Berufsfachschule für Musik
Nach erfolgreichem Abschluss folgen zwei Studienjahre am „Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern“. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen ab. Danach folgen zwei Jahre Referendariat im Schuldienst.

